Mit einer ungewöhnlichen Koalition hat alles angefangen: Es war 1991, als sich der CSU-Abgeordnete Matthias Engelsberger und sein Bundestagskollege Wolfgang Daniels vom Bündnis 90/Die Grünen zusammenschlossen, um gemeinsam eine völlig neue Geschäftsgrundlage für Ökostrom zu schaffen. Die beiden Ingenieure entwarfen das Stromeinspeisegesetz, den direkten Vorfahren des heute geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Engelsberger hatte sich damals schon seit mehreren Jahren geärgert: Als Sohn eines Kraftwerkbesitzers verhandelte er für die bayrische Wasserwirtschaft die Strompreise. Die Netzbetreiber boten wirtschaftlich völlig unrentable Konditionen an und weigerten sich teilweise sogar, den Strom einzuspeisen. Das neue Gesetz garantierte dann zum ersten Mal eine feste Einspeisevergütung für Ökostrom: Etwa 16,61 Pfennig für eine Kilowattstunde (kWh) Solarenergie.

Das Modell wurde zwischenzeitlich von EU-Kommissar Karel van Miert als „unlauterer Wettbewerb“ kritisiert. Die Vorwürfe hielten nicht stand, und inzwischen haben 19 andere Mitgliedstaaten das Konzept kopiert. Die Förderung funktionierte: Innerhalb von zehn Jahren gab es statt der anfangs nur 1000 Windräder in Deutschland schon über 10000. Zum neuen Jahrtausend wurde das Gesetz schließlich erwachsen: Seit dem 1. April 2000 kennen wir es als Erneuerbare- Energien-Gesetz oder – nach bisher vier Überarbeitungen – auch kurz als EEG 2012.
Im ersten Paragraphen schon stehen die Ziele der sogenannten Energiewende: Bis 2020 sollen erneuerbare Energiequellen schon 35 Prozent an der deutschen Energieversorgung ausmachen, bis 2030 sollen es 50 Prozent sein, bis 2030 dann 65 Prozent und bis zur Mitte des Jahrhunderts sogar schon 80 Prozent des Gesamtmarktes. Derzeit machen erneuerbare Energien bereits 23 Prozent der deutschen Versorgung aus. Der Ausbau geht schneller als gedacht.

Woher der große Erfolg der Ökostromerzeuger kommt, wird im korrekten Titel des Gesetzes gut erklärt: Nach Beamtendeutsch heißt es „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“. Vorrang haben die Ökostrom-Erzeuger aus zwei Gründen: Weil sie ihren Storm bevorzugt ins Netz einspeisen können und eine feste Vergütung dafür bekommen. Die Einspeisevergütung ist garantiert und wird mit einer schrittweisen Reduzierung für 20 Jahre festgelegt. Das verschafft den Anlagenbetreibern Planungssicherheit: Wenn der Preis an der Strombörse niedriger ist als das garantierte Fixum, müssen die privaten und betrieblichen Stromkunden mit der EEG-Umlage für die Differenz aufkommen.

Nicht alle bezahlen gleich viel: Durch die „Besondere Ausgleichsregelung“ sind Unternehmen ab einem Verbrauch von einer Gigawattstunde pro Jahr von der Zahlung der EEG- Umlage fast gänzlich ausgenommen. Davon profitieren auch Futtermittelhersteller oder Schlachthöfe, die vermutlich nicht im internationalen Wettbewerb stehen, kritisieren Verbrauchervertreter. Derzeit ist diese Umlage mit 5,36 Cent pro kWh festgelegt. Aber sie wird wieder steigen. Denn der Börsenstrompreis steht auf eine Rekordtief und die geförderten Ökostrommengen wachsen weiter